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Abzug von Unterhaltsleistungen an den Lebenspartner
Unterhaltsleistungen eines Steuerpflichtigen an seine mit ihm in einer Haushaltsgemeinschaft lebende, mittellose Lebenspartnerin sind ohne Berücksichtigung der sog. Opfergrenze als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a Abs. 1 Satz 2 EStG abziehbar (gegen BStBl 2003 I S. 243).