BGH Beschluss v. - 2 StR 263/08

Leitsatz

[1] Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

Gesetze: StPO § 349 Abs. 2

Instanzenzug: LG Koblenz, vom

Gründe

Anders als in den BGHSt 52, 48 zugrunde liegenden Fällen (5 StR 116/01 und 5 StR 475/02) kann der Senat hier angesichts der eindeutigen Beweislage ausschließen, dass das angefochtene Urteil auf dem Verstoß gegen Art. 36 Abs. 1 lit. b Satz 3 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen (WÜK) vom (BGBl. II 1969 S. 1585) beruht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
GAAAC-92113

1Nachschlagewerk: nein