Nur hälftiger Vorsteuerabzug bei Anschaffung eines betrieblichen Kfz nach dem UStG 1999
Entkräftung des Anscheinsbeweises der privaten Nutzung
Mangelhaftes Führen des Fahrtenbuchs
Leitsatz
1. Es gilt der Anscheinsbeweis, dass ein für das Unternehmen angeschafftes Kfz typischerweise nicht nur vereinzelt und gelegentlich
für private Zwecke genutzt wird. Die ausschließliche unternehmerische Nutzung kann grds. nur durch ein ordnungsgemäß geführtes
Fahrtenbuch nachgewiesen werden.
2.Kleinere Mängel führen nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs, wenn trotz der Mängel noch eine hinreichende Gewähr für die
Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben gegeben ist.
3. Dies ist nicht der Fall, wenn die Richtigkeit der Aufzeichnungen im Fahrtenbuch nicht mit vertretbarem Aufwand überprüft
werden kann.
Tatbestand
Fundstelle(n): QAAAC-92059
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