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Kurzüberblick über das Eigenheimrentengesetz und das Gesetz zur Modernisierung der Rahmen- bedingungen für Kapitalbeteiligungen
Kurz vor der Sommerpause hat der Deutsche Bundestag noch zwei Gesetze mit steuerlichen Änderungen verabschiedet. Es sind dies das Eigenheimrentengesetz sowie das Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen, kurz MoRaKG. Der folgende Beitrag soll die Inhalte der beiden Gesetze kurz vorstellen.
I. Eigenheimrentengesetz
Der Deutsche Bundestag hat am das Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge, das sog. „Eigenheimrentengesetz”, verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetz in seiner Sitzung am zugestimmt. Das Gesetz sieht folgende Änderungen vor:
1. Einbeziehung selbst genutzter Wohnimmobilien in die geförderte Altersvorsorge
Bereits nach bisher geltendem Recht war es gem. § 92a des Einkommensteuergesetzes (EStG) möglich, das in einem Altersvorsorgevertrag gebildete und nach § 10a EStG (Sonderausgabenabzug) oder dem XI. Abschnitt des EStG (Zulagen) geförderte Kapital i. H. von mindestens 10 000 € unmittelbar für die Anschaffung oder Herstellung einer zu eigenen Wohnzwecken dienenden Wohnung in einem im Inland belegenen eigenen Haus oder einer im Inland belegenen, zu eigenen Wohnzwecken...