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Geldwerter Vorteil bei vergünstigtem Erwerb eines vom Arbeitgeber hergestellten Kraftfahrzeugs
Der geldwerte Vorteil des Arbeitnehmers eines Automobilherstellers aus dem verbilligten Erwerb eines Pkw aus der Produktion des Arbeitgebers ist entweder nach § 8 Abs. 3 EStG ausgehend vom Angebotspreis des Arbeitgebers an dessen Firmensitz im allgemeines Geschäftsverkehr oder nach § 8 Abs. 2 EStG ausgehend vom günstigsten Preis am Markt zu ermitteln.