BFH - IX R 20/08 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 6 Abs 1 Nr 1a, FGO § 56 Abs 1
Rechtsfrage
1. Wiedereinsetzung i.d. vorigen Stand
wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist aufgrund eines
entschuldbaren Büroversehens (unterlassener Eintrag der Frist in das
Fristenbuch durch zuständige Sachbearbeiterin)
2. Abgrenzung zwischen
anschaffungsnahen Herstellungskosten und jährlich anfallenden
Erhaltungsaufwand - Sind die vom Kläger für die Renovierung eines
entgeltlich erworbenen - betriebsbereiten - Zweifamilienhauses aufgewandten
Kosten als anschaffungsnahe Herstellungskosten oder als Aufwendungen für
Erhaltungsarbeiten, die jährlich üblicherweise anfallen, einzuordnen
- Was versteht
§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG unter
"Erhaltungsarbeiten, die jährlich üblicherweise anfallen" - Sind
Schönheitsreparaturen auch dann in die 15 Prozent-Grenze des
§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG einzubeziehen,
wenn sie im Rahmen einer umfassenden Renovierungsmaßnahme anfallen - Ist
§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG mit
§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB und mit
europäischen Recht
unvereinbar?
Büroversehen; Erhaltungsaufwand; Herstellungskosten; Organisationsmangel; Schönheitsreparaturen; Zweifamilienhaus
Fundstelle(n):
ZAAAC-91353