Anwendung deutscher Rechtsvorschriften im Einzelfall bei der Heranziehung von Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates (EU-VO)
Leitsatz
Die Frage der Anwendbarkeit deutschen Kindergeldrechts für im Inland tätige EU-Bürger richtet sich allein nach § 62 EStG.
Die Regelung über die Anspruchskonkurrenz zwischen kindbezogenen innerstaatlichen Leistungen und vergleichbaren ausländischen
Leistungen des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG wird im Falle eines im Inland selbständig tätigen und dort – wegen des Betriebs
eines zulassungsfreien Handwerks – nicht rentenversicherungspflichtigen polnischen Staatsbürgers, dessen Kinder im Herkunftsland
leben, nicht durch die VO Nr. 1408/71 EG verdrängt.
Für die in Art. 14c VO Nr. 1408/71 EG enthaltene Zuordnung zum Rechtssystem eines Staates wäre im Übrigen die Mitgliedschaft
in der polnischen Sozialversicherung für Landwirte unschädlich.
Der Kindergeldanspruch kann aber durch einen Anspruch auf dem Kindergeld vergleichbare Familienleistungen in Polen ausgeschlossen
sein.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): WAAAC-91166
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