Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 10 K 2579/06 Kg

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1EStG § 62 Abs. 2EStG § 63 Abs. 1 Satz 3EStG § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2AufenthG § 1 Abs. 2 Nr. 1 FreizügigkeitsG/EU § 2 Abs. 2 Nr. 2 VO Nr. 1408/71 EG Art. 1 Buchstabe a VO Nr. 1408/71 EG Art. 13 Abs. 1 Satz 1 VO Nr. 1408/71 EG Art. 14c VO Nr. 1408/71 EG Art. 73 Anhang I Teil I Buchstabe D Unterabsatz b HwO § 1 Abs. 2 Satz 1SGB VI § 2 S. 1 Nr. 8

Anwendung deutscher Rechtsvorschriften im Einzelfall bei der Heranziehung von Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU-VO)

Leitsatz

  1. Die Frage der Anwendbarkeit deutschen Kindergeldrechts für im Inland tätige EU-Bürger richtet sich allein nach § 62 EStG.

  2. Die Regelung über die Anspruchskonkurrenz zwischen kindbezogenen innerstaatlichen Leistungen und vergleichbaren ausländischen Leistungen des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG wird im Falle eines im Inland selbständig tätigen und dort – wegen des Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks – nicht rentenversicherungspflichtigen polnischen Staatsbürgers, dessen Kinder im Herkunftsland leben, nicht durch die VO Nr. 1408/71 EG verdrängt.

  3. Für die in Art. 14c VO Nr. 1408/71 EG enthaltene Zuordnung zum Rechtssystem eines Staates wäre im Übrigen die Mitgliedschaft in der polnischen Sozialversicherung für Landwirte unschädlich.

  4. Der Kindergeldanspruch kann aber durch einen Anspruch auf dem Kindergeld vergleichbare Familienleistungen in Polen ausgeschlossen sein.

Fundstelle(n):
WAAAC-91166

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen