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FG Köln Urteil v. - 8 K 737/01

Gesetze: DVStB § 28 Abs. 2, StBerG § 158, StBerG § 164a, FGO § 47 Abs. 1, FGO § 55 Abs. 2, AO § 125, AO § 124 Abs. 1, AO § 118, AO § 119 Abs. 2, DVStB § 28 Abs. 1

Steuerberaterprüfung:

Einwendungen gegen die mündliche Bekanntgabe der negativen Prüfungsentscheidung; Klagefrist

Leitsatz

1) Es besteht kein Anspruch auf einen schriftlichen Prüfungsbescheid, wenn ein bestandskräftiger mündlicher (negativer) Prüfungsbescheid vorliegt.

2) Die mündliche Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses mit der Folge, dass die Klagefrist von einem Monat zu laufen beginnt, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Fundstelle(n):
DAAAC-90507

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Nutzungsdauer:
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FG Köln, Urteil v. 19.11.2002 - 8 K 737/01

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