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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 6 K 157/06 EFG 2008 S. 1800 Nr. 22

Gesetze: EStG § 7 i, AO § 171, AO § 175

Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen: Bindungswirkung der Bescheinigungen der nach Landesrecht zuständigen Denkmalschutzbehörden.

Leitsatz

Bescheinigt eine nach dem Landesrecht zuständige Behörde die nach Art und Umfang zur Erhaltung eines Gebäudes als Baudenkmal erforderlichen Aufwendungen i.S.d. § 7 i Abs. 1 Satz 1 EStG, so ist die Bescheinigung für die Einkommensteuerveranlagung verbindlich.

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 465 Nr. 8
EFG 2008 S. 1800 Nr. 22
LAAAC-90500

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 24.06.2008 - 6 K 157/06

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