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Überwachungsbogen für Investitionsabzugsbeträge i. S. des § 7g Abs. 1-4 EStG
Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom (BGBl I S. 1912) wurde die bisherige (bilanzielle) Ansparabschreibung durch einen außerbilanziellen Investitionsabzugsbetrag ersetzt. Die Neuregelung ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem enden (§ 52 Abs. 23 Satz 1 EStG). Durch den außerbilanziellen Abzug des Investitionsabzugsbetrags werden zwar Fragen wie z. B. Bilanzberichtigungen/-änderungen vermieden, die Überwachung derartiger Fälle wird jedoch erschwert, da sie nicht mehr durch einen Blick in die Bilanz erfolgen kann. Der der Info als Anlage beigefügte Überwachungsbogen soll hier eine Hilfestellung bieten, um die korrekte Hinzurechnung bei Anschaffung/Herstellung des Wirtschaftsguts, für das ein Investitionsabzugsbetrag abgezogen wurde, und die ggf. notwendig werdenden rückwirken...