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Mietrecht | Arbeitgeberhaftung für Mietausfallschulden des Arbeitnehmers
Angesichts der zentralen Bedeutung der Zahlungsfähigkeit eines Mieters sind vorvertragliche Fragen des Vermieters etwa im Hinblick auf eine Pfändung des Arbeitseinkommens oder sonstiger Zwangsvollstreckungen grundsätzlich zulässig. Sie sind sowohl vom Mieter selbst, aber auch von dessen Arbeitgeber wahrheitsgemäß zu beantworten. Erweist sich eine Lohnbescheinigung inhaltlich als unrichtig (hier: wegen monatlicher Lohnpfändung über 25 €), kann der Arbeitgeber dann für den sich aus dieser Falschauskunft ergebenden Mietausfallschaden haften (). – Anmerkung: Dem Selbstbestimmungsrecht der um Auskunft Gebetenen wird nach Ansicht des Gerichts dadurch hinreichend Rechnung getragen, dass sie eine entsprechende Erklärung verweigern können, auch wenn dies...