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Umsatzsteuer | Portokosten als durchlaufende Posten?
Bei Werbeagenturen, Lettershops usw., die die Versendung von Prospekten u. Ä. für ihre Kunden übernehmen, tritt die Frage auf, ob die angefallenen Portokosten bei der Weiterberechnung an den Kunden ggf. als durchlaufende Posten behandelt werden können oder ob sie als Teil des Entgelts für die Leistung der Agentur usw. anzusehen sind. Hierzu äußert sich die NWB JAAAC-90168.