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Behandlung des Forderungsübergangs auf die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen von Insolvenzverfahren
Zahlungen des Insolvenzverwalters an die Bundesagentur für Arbeit nach § 3 Nr. 2 EStG bleiben steuerfrei, soweit sie aufgrund des gesetzlichen Forderungsübergangs nach § 115 SGB X geleistet werden und über das Vermögen des Arbeitgebers das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist