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Instandhaltungskosten als Teil der Miet- oder Pachtzinsen
Die Rechtsfragen, ob bei einer echten Betriebsaufspaltung ein Mietvertrag vorliegen könne oder stets von einem Pachtvertrag auszugehen ist, und ob im letztgenannten Fall Instandhaltungskosten, die das Betriebsunternehmen getragen habe, zu den Pachtzinsen i.S. des § 8 Nr. 7 GewStG gehörten, sind nicht klärungsbedürftig.