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Benachteiligung durch isolierte Günstigerprüfung mehrerer Kinder bei ermäßigtem Steuersatz
Die Prüfung, ob vom Abzug eines Kinderfreibetrags abzusehen ist, weil er die Entlastung des Steuerpflichtigen durch das jeweilige Kindergeld nicht übersteigt (Günstigerprüfung), muss grundsätzlich auf das einzelne Kind bezogen werden, wobei für jedes Kind eines Steuerpflichtigen, beginnend mit dem ältesten, eine eigene Vergleichsrechnung durchzuführen ist. Die von der Finanzverwaltung bei einer Mehrzahl von Kindern praktizierte isolierte Günstigerprüfung, bei der im Rahmen der Günstigerprüfung für jedes weitere Kind Kinderfreibeträge für die vorherigen Kinder nur bei Ausgang der Günstigerprüfung für jene Kinder zu Gunsten des Kinderfreibetrags berücksichtigt werden, findet keine Stütze im Gesetz (Anschluss an ). Bei Anwendung e...