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Höhe des Kinderfreibetrags für 2001 verfassungskonform
Der für 2001 geltende Kinderfreibetrag in Höhe von 3 456 DM pro Elternteil ist auch unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Ächtung der Gewalt und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts v. (BGBl 2000 I S. 1479) verfassungskonform. Soweit der Gesetzgeber mit diesem Gesetz in § 1612b Abs. 5 BGB einen Unterhalt in Höhe von 135 % des Regelbetrags festgelegt hat, ist dies für das Steuerrecht ohne Bedeutung; da weder Art. 6 Abs. 1, 2 GG noch das Sozialstaatsprinzip eine Anknüpfung des Kinderfreibetrags an den zivilrechtlich geschuldeten Unterhalt gebieten, ist nach der Rechtsprechung des BVerfG für das Steuerrecht auf den sozialhilferechtlichen Bedarf abzustellen.