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FG München 28.02.2008 14 K 4468/06, NWB direkt 38/2008 S. 3
Haftung des Nachfolgevorstands einer Aktiengesellschaft
Hinsichtlich der Überlassung von Vorstandsaufgaben an Dritte hat der Vorstand die Pflicht zur sorgfältigen Auswahl und laufender Überwachung des Dritten bei der Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben.