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FG Köln Urteil v. - 6 K 3162/07

Gesetze: VwZG a.F. § 9 VwZG a.F. § 15 Abs. 1 AO § 122 Abs. 1

Abgabenordnung, Verwaltungszustellungsgesetz

Heilung von Zustellungsmängeln

Leitsatz

1) Ein Verstoß gegen die Zustellungsregeln des § 15 Abs. 1 VwZG a.F. führt nicht zur Nichtigkeit des Bescheides, sondern stellt einen heilbaren Mangel i.S.v. § 9 VwZG a.F. dar.

2) Die Heilung eines Zustellungsmangels durch nachweislichen Zugang kann auch durch Übersendung einer Kopie des zuzustellenden Dokuments erfolgen. Ob der Absendende mit der Übersendung der Kopie die Vorstellung verbindet, dass dadurch eine wirksame Bekanntgabe nach § 122 Abs. 1 AO erfolgt, ist unerheblich.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 1234 Nr. 19
IAAAC-89880

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