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Lexikon - Stand: 21.06.2024

Rückstellungen: Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Falco Hänsch

Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.

I. Definition und Ansatz

1. Rechtslage vom bis (ElektroG 2005)

Am ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG 2005) bundesweit in Kraft getreten. Für die Hersteller, Importeure und bestimmte Weiterverkäufer von Elektro- und Elektronikgeräten galten von nun an bestimmte Rücknahme- und Entsorgungspflichten von Elektro- und Elektronikgeräten, deren Nichteinhaltung zum Verbot des Inverkehrbringens dieser Produkte führen kann und eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 € geahndet werden kann (§ 23 ElektroG 2005).

Die Produkte, für die das ElektroG 2005 gilt, sind in folgende zehn Kategorien eingeteilt, die in Anhang I zum ElektroG 2005 „Liste der Kategorien und Geräte” weiter unterteilt sind (§ 2 ElektroG 2005):


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Kategorien lt. § 2 ElektroG 2005
1. Haushaltsgroßgeräte
6. Elektrische und elektronische Werkzeuge (ohne ortsfeste industrielle Großwerkzeuge)
2. Haushaltskleingeräte
7. Spielzeug, Sport- und Freizeitgeräte
3. IT- und Kommunikationsgeräte
8. Medizinprodukte (ohne implantierte und infektiöser Produkte)
4. Geräte der Unterhaltungselektronik
9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente
5. Beleuchtungskörper
10. Automatische Ausgabegeräte

Grundsätzlich richten öffentlich...

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