Ausschluss der Steuerbefreiung bei Nutzung einer Zugmaschine durch den gewerbetreibenden Halter für eigene gewerbliche Zwecke
Leitsatz
Die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung bei ausschließlicher Nutzung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke ist zu versagen,
wenn ein Landmaschinenhändler einen zu seinem Betriebsvermögen gehörenden Schlepper nicht ausschließlich im Rahmen der Vermietung
an land- und forstwirtschaftliche Betriebe oder zur Durchführung von Lohnarbeiten, sondern auch als zum Verkauf in seinem
Gewerbebetrieb bestimmtes Vorführfahrzeug verwendet.
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 2003 Nr. 24 ZAAAC-89293
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 08.05.2008 - 8 K 5316/05 Verk