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FG München Urteil v. - 7 K 3786/06

Gesetze: AO § 37 Abs. 2, AO § 155 Abs. 1 S. 3, AO § 170 Abs. 1, AO § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2a, EStG § 44 Abs. 1, EStG § 45a Abs. 1 S. 1, EStG § 49

Erstattung von Kapitalertragsteuer an im Ausland ansässige Person

Festsetzungsfrist für den Erlass eines Freistellungsbescheids

Leitsatz

Die Festsetzungsfrist zum Erlass eines Freistellungsbescheids als verfahrensrechtliche Voraussetzung für die Erstattung der Kapitalerstagsteuer an eine im Ausland ansässige Person beginnt nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steueranmeldung durch die Bank als Schuldnerin der Kapitalerträge eingereicht wird, spätestens mit Ablauf des dritten Kalenderjahrs, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Steuer entstanden ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
XAAAC-89272

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