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Sächsisches FG Urteil v. - 6 K 539/98

Gesetze: StBerG § 36 Abs. 1 Nr. 2, GG Art. 12 Abs. 1

Zulassung zur Steuerberaterprüfung: Technisch ausgerichtetes (DDR-)Studium kein wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium gem. § 36 Abs. 1 Nr. 2 StBerG

Leitsatz

Ein lediglich technisch und nicht von vornherein auf eine Tätigkeit in der Wirtschaft ausgerichtetes Studium in der Fachrichtung Technologie der Lederherstellung ist –unabhängig vom Anteil der wirtschaftswissenschaftlichen Lehrinhalte– kein solches mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung i.S. des § 36 Abs. 1 Nr. 2 StBerG und erfüllt damit nicht die Vorbildungsvoraussetzung für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung.

Fundstelle(n):
SAAAC-89265

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