Bekanntmachung des Musters für die Lohnsteuer-Anmeldung 2009
Das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2009 ist gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes bestimmt worden. Das Vordruckmuster und die „Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung” werden hiermit bekannt gemacht. Das Vordruckmuster ist auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die mit Hilfe automatischer Einrichtungen ausgefüllt werden (vgl. BStBl 2004 I S. 475).
BMF v. - IV C 5 - S 2533/08/10004
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2008 I Seite 888
DB 2008 S. 1944 Nr. 36
StBW 2008 S. 1 Nr. 18
StBW 2008 S. 9 Nr. 19
JAAAC-88902