Bei der Zuordnung eines gesamten
Gebäudes zum Unternehmen, in dem nur ein kleiner Teil des Gebäudes
für unternehmerische Zwecke genutzt wird, ist ein Vorsteuerabzug vor dem
Zeitpunkt der Bekanntmachung einer Zuordnungsentscheidung gegenüber dem
Finanzamt nicht zu gewähren, wenn der Kläger abweichend von den
Angaben in den Voranmeldungen dem Finanzamt erst in der
Umsatzsteuer-Jahreserklärung durch die Geltendmachung des vollen
Vorsteuerbetrages aus den Rechnungen über die Errichtung des Gebäudes
die Zuordnung des gesamten Gebäudes zum Unternehmen mitteilt und durch
seine (unterlassenen) Angaben zum Vorsteuerabzug in den Voranmeldungen eine
andere Zuordnungsentscheidung zu erkennen gegeben hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 34 Nr. 1 TAAAC-88702
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 06.08.2008 - 6 K 2333/06
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