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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 3 K 1012/06 B EFG 2008 S. 1563 Nr. 19

Gesetze: EStG 1999 § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG 1999 § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a, BGB § 2303, BGB § 2317, BGB § 364 Abs. 1, BGB § 1922

Übertragung von Grundbesitz aus der Erbmasse auf den Pflichtteilsberechtigten zur Erfüllung des Pflichtteilsanspruchs als entgeltlicher Anschaffungsvorgang

Leitsatz

Überträgt der Erbe zur Erfüllung eines Pflichtteilsanspruchs aus der Erbmasse ein zum Privatvermögen gehörendes Grundstück auf den Pflichtteilsberechtigten, handelt es sich dabei einkommensteuerrechtlich für den Pflichtteilsberechtigten um einen entgeltlichen Anschaffungsvorgang (Übertragung der zur grunderwerbsteuerlichen Behandlung ergangenen geänderten BFH-Rechtsprechung – Urteil v. , II R 52/96 – auf die Ertragsteuern). Die von verschiedenen Finanzgerichten vertretene entgegenstehende Ansicht, wonach der Pflichtteilsberechtigte, der zum Ausgleich seines Geldanspruchs ein Grundstück aus dem Nachlass erhält, dieses unmittelbar und unentgeltlich durch den Erbfall erhalte (vgl. z. B. ), ist nach Auffassung des erkennenden Senats im Hinblick auf die geänderte BFH-Rechtsprechung nicht mehr haltbar.

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 1563 Nr. 19
CAAAC-88696

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 25.06.2008 - 3 K 1012/06 B

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