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FG Münster 19.06.2008 8 K 4414/05 GrE, NWB direkt 35/2008 S. 11

Einbeziehung der Baukosten in die Bemessungsgrundlage

Schließt ein Grundstückserwerber zwei Wochen nach dem Grundstückskauf entsprechend einem in einem Bauprospekt angebotenen Bebauungskonzept auch den Bauwerkvertrag mit einer 100%igen Tochtergesellschaft des Grundstücksveräußerers, ist er beim Grundstückskauf nicht wirklich frei gewesen, nicht auch diesen Bauwerkvertrag mit abzuschließen. Nach den Grundsätzen der Rechtsprechung liegt damit ein einheitliches Vertragswerk vor, das zur Folge hat, dass die Baukosten mit zur Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer hinzugerechnet werden. Der Senat teilt nicht die Ansicht des , Az. des EuGH: C-156/08), dass die deutsche Rechtsprechung zum sog. einheitlichen Vertragswerk gemeinschaftsrechtswidrig wäre.

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