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FG Sachsen 21.02.2008 1 K 1262/07, NWB direkt 35/2008 S. 8
Übernahme von Mitgliedsbeiträgen für angestellten Rechtsanwalt
Übernimmt der Arbeitgeber die Mitgliedsbeiträge zur Rechtsanwaltskammer und zum Deutschen Anwaltsverein für einen angestellten Rechtsanwalt, stellt dies steuerpflichtigen Arbeitslohn i. S. des § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG dar.