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FG Hessen 23.04.2008 3 K 1342/06, NWB direkt 35/2008 S. 6
Nachweispflicht bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse zum Bezug von Kindergeld
Der Kindergeldberechtigte ist nachweispflichtig, wenn sich die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes nachträglich so geändert haben, dass der Jahrespauschbetrag für den Bezug von Kindergeld über- bzw. unterschritten wird.