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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 4 V 34/08

Gesetze: StromStG § 2 Nr. 4, StromStG § 8 Abs. 6, StromStG § 9 Abs. 3, StromStG § 10 Abs. 1

Keine Berücksichtigung von Steuervergünstigungen nach § 9 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 StromStG für verpachtete Tankstellen

Leitsatz

Verpachtet ein Mineralölunternehmen von ihm errichtete Tankstellen an einen Tankstellenbetreiber, der auf Provisionsbasis u. a. Mineralölprodukte veräußert, ist die Tankstelle als kleinste rechtlich selbstständige Einheit Unternehmen im Sinne von § 2 Nr. 4 StromStG. Seitens der Tankstelle entnommene Strommengen sind dann nicht als von dem Mineralölunternehmen als Unternehmen des produzierenden Gewerbes für betriebliche Zwecke im Sinne der Steuerbegünstigungsvorschriften § 9 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 StromStG entnommen anzusehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DAAAC-87770

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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 06.06.2008 - 4 V 34/08

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