Kein Pflege-Pauschbetrag für die Eltern eines
Schwerbehinderten bei Weiterleitung von Pflegegeld an die Eltern
Leitsatz
1. Pflegegeld nach § 37
Sozialgesetzbuch XI, das unmittelbar an die Eltern eines schwerbehinderten
Kindes ausgezahlt wird, stellt eine - der Inanspruchnahme des
Pflege-Pauschbetrag entgegenstehende - "Einnahme" der Eltern i.S. von §
33b Abs.6 Satz 1 EStG dar (Abschluss an , EFG 2000, 1131; gegen 200063
K 3, EFG 2000, 1132).
2. Eine die Gewährung des
Pflege-Pauschbetrags ausschließende "Einnahme" ist jeder
Vermögenszufluss in Geld oder Geldwert, also auch weitergeleitetes
Pflegegeld i.S. von § 3 Nr.26 EStG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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