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StuB 16/2008 S. 645

Voraussetzungen für die wiederholte Rücklagenbildung für ein identisches Wirtschaftsgut

Die wiederholte Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG setzt gem. rkr. NWB VAAAC-67371 (EFG 2008 S. 440) eine sachlich einleuchtende Begründung dafür voraus, warum die Investition trotz gegenteiliger Absichtserklärung bislang nicht durchgeführt worden, aber gleichwohl weiterhin geplant ist (Bezug: § 7g Abs. 3 EStG).

Praxishinweise: (1) Der Kläger (Kl.), ein Rechtsanwalt, bildete in den VZ 1995 und 1997 jeweils eine Ansparrücklage gem. § 7g Abs. 3 EStG für den beabsichtigten Erwerb eines Fahrzeugs der Marke Audi S 8, und zwar für 1995 i. H. von 65.676 DM und für 1997 i. H. von 73.557 DM. Im Streitjahr 1999 löste er die in 1997 gebildete Rücklage wieder auf. Gleichzeitig bildete er in diesem Jahr erneut eine Ansparrücklage i. H. von 80.000 DM für die geplante Anschaffung eines Fahrz...

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