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Kosten einer Erschließungsmaßnahme als Werbungskosten
Bei der Rechtsprechung des BFH zur Einkünfteerzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist bei bebauten Grundstücken keine Differenzierung bezüglich einer Wohnbebauung ersichtlich. Betreffen Kosten einer Erschließungsmaßnahme ein bereits erschlossenes Grundstück, liegen grundsätzlich sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen vor.