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Leistungen aus einer Kapitallebensversicherung nebst Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Die Ansprüche aus einer Kapitallebensversicherung nebst Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) stellen ein einheitliches Wirtschaftsgut dar. Ist bei der BUZ bereits der Leistungsfall eingetreten, dann ist auch für die Bewertung der Ansprüche aus der BUZ auf das vom Versicherer gebildete Deckungskapital abzustellen.