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Unzulässigkeit des Einspruchs gegen einen Bescheid, der Gegenstand eines Einspruchsverfahrens geworden ist
Der Einspruch gegen einen Bescheid, der nach § 365 Abs. 3 Satz 1 AO zum Gegenstand eines bereits zuvor angestrengten Einspruchsverfahrens aufgrund zulässigen ursprünglichen Einspruchs geworden ist, ist unzulässig. Hat das Finanzamt die Unzulässigkeit des Einspruchs verkannt und diesen als unbegründet zurückgewiesen, ist die dagegen gerichtete Klage als unbegründet abzuweisen.