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Einkommensteuer | Kindergeldanspruch für volljähriges arbeitsuchendes Kind nur bei wiederholter Meldung bei der Arbeitsvermittlung
Die Meldung eines volljährigen, aber noch nicht 21 Jahre alten Kindes als arbeitsuchend bei der Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit wirkt nur drei Monate fort. Nach Ablauf dieser Frist muss sich das Kind erneut als Arbeitsuchender melden, da sonst der Kindergeldanspruch entfällt ( NWB HAAAC-86788). – Anmerkung: Die Kindergeldzahlung hängt also von dem fortbestehenden Status des Kindes als arbeitsuchend ab. Dabei sollte sich der Kindergeldberechtigte nicht darauf verlassen, dass ihm ein Einstellungsbeschluss für die Vermittlung eines Arbeitsplatzes zugeht, denn die Frage, ob es sich hierbei um einen anfechtbaren Verwaltungsakt handelt, lässt der BFH ausdrücklich offen. Der Kindergeldberechtigte sollte vielmehr von vornherein von der Dreimonatsfrist ausgehen, d...