1) Die sog. 3-Objekt-Grenze hat sowohl hinsichtlich der Objektzahl als auch hinsichtlich des engen zeitlichen Zusammenhangs
lediglich indizielle Bedeutung für eine nachhaltige, mit Gewinnerzielungsabsicht verbundene einheitliche wirtschaftliche Tätigkeit
des Steuerpflichtigen.
2) Auf die Indizien kommt es nicht an, wenn sich aus anderen Umständen zweifelsfrei eine von Anfang an bestehende oder aber
fehlende Veräußerungsabsicht ergibt.
3) Ist ein Steuerpflichtiger neben seiner eigenständigen Erwerbs- und Veräußerungstätigkeit an einer nicht gewerblich tätigen
Grundstücksgemeinschaft beteiligt, so sind deren nicht steuerbare Grundstücksgeschäfte im Interesse einer sachlich zutreffenden
Besteuerung des Steuerpflichtigen bei der Beurteilung dessen Tätigkeit mit einzubeziehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStZ 2008 S. 778 Nr. 22 EFG 2008 S. 1546 Nr. 19 GAAAC-87140
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