Mutterschaftsgeld als einkommensteuerpflichtiger Arbeitslohn
Progressionsvorbehalt
Leitsatz
1. Mutterschaftsgeld aus einer nicht obligatorischen Kollektiv-Krankentagegeldversicherung unterliegt weder als Arbeitslohn
der Einkommensteuer noch dem Progressionsvorbehalt, soweit die Versicherungsbeiträge aus bereits versteuertem Arbeitslohn
finanziert wurden.
2. Der Beitrag des Schweizer Arbeitgebers zur Kollektivversicherung ist von dem in Deutschland ansässigen, begünstigten Arbeitnehmer
als Arbeitslohn zu versteuern.
3. Der Arbeitnehmeranteil an den Beiträgen zur Kollektivversicherung ist als Sonderausgabe abzugsfähig.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 69 Nr. 2 EFG 2008 S. 1862 Nr. 23 OAAAC-87120
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 12.12.2007 - 3 K 22/07
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