Gewährung von Eigenheimzulage bei Anbau eines Wintergartens
Leitsatz
Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken durch den Eigentümer liegt nicht vor, wenn sich die Voreigentümer bei der Veräußerung
ein Nutzungsrecht vorbehalten haben.
Überlässt der Steuerpflichtige nicht nur abgegrenzte Teile sondern die ganze Wohnung einer anderen Person zur ausschließlichen
Nutzung, liegt – wenn es sich hier nicht um eine Wohnungsüberlassung im Rahmen der Unterhaltsgewährung handelt – keine Nutzung
zu eigenen Wohnzwecken vor, selbst wenn in der Steuerpflichtige die Wohnung tatsächlich mitbenutzt.
Eine Wohnung kann nur dann Objekt im Sinne des § 2 Abs. 1 EigZulG sein, wenn die Räume baulich gegenüber anderen Räumen abgeschlossen
sind, was eine baulich vollkommene und dauerhafte Trennung erfordert.
Ein Wintergarten, der an die aufgrund eines dinglichen Wohnrechts genutzte Wohnung angrenzt und durch zwei Glastüren von
dieser Wohnung aus jederzeit betreten werden kann, ist gegenüber dieser Wohnung nicht abgeschlossen.
Fundstelle(n): ZAAAC-87112
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 16.11.2007 - 11 K 1040/07
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