BDSG (bis 25.5.2018) § 47
Sechster Abschnitt: Übergangsvorschriften
§ 47 Übergangsregelung [1]
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PAAAC-87095
1Anm. d. Red.: § 47 eingefügt gem. Gesetz v. (BGBl I S. 2814) mit Wirkung v. 1. 9. 2009.