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Keine steuerbegünstigte Abfindung bei konzerninternem Arbeitgeberwechsel
Eine Abfindung, die ein Arbeitnehmer eines wegen konzerninterner Umstrukturierungsmaßnahmen liquidierten Arbeitgebers im Zusammenhang mit seinem Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber innerhalb derselben Unternehmensgruppe erhalten hat, ist nicht nach § 3 Nr. 9 EStG begünstigt, wenn das neue Arbeitsverhältnis hinsichtlich der Dauer der Betriebszugehörigkeit das bisherige mit einbezieht, der Arbeitsbereich im Wesentlichen unverändert geblieben ist und sich die Ansprüche auf Arbeitslohn und Urlaub zwar deutlich verschlechtert haben, aber einem Arbeitsplatzverlust nicht gleichkommen. Der Steuerbegünstigung stand im Streitfall zudem entgegen, dass die Abfindung nach dem Sozialplan eben nicht an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum bisherigen Arbeitgeber, sondern an den Eintritt in das neue Arbeitsverhä...