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VGA durch Erhöhung einer Pensionsrückstellung unter Einbeziehung einer Umsatztantieme
Ist ein Betriebsprüfungsbericht weder in Bezug auf die außerbilanzielle Einkommenshinzurechnung und die Herstellung der Ausschüttungsbelastung noch in Bezug auf die zur vGA führenden Teiltatbestände eindeutig, so dass dessen Auswertung eine rechtliche Würdigung des von der Betriebsprüfung festgestellten Sachverhaltes voraussetzt, rechfertigen hierbei unterlaufene Fehler keine Änderung wegen offenbarer Unrichtigkeit. Eine Pensionszusage führt, soweit ihre Bemessung sich nach als vGA zu qualifizierenden Gehaltsbestandteilen richtet, wiederum zu vGA bei den Zuführungen zur Pensionsrückstellung und den nicht durch die Auflösung der Pensionsrückstellung neutralisierten Pensionszahlungen. Eine Umsatztantieme ist bei fehlender zeitlicher und höhenmäßiger Begrenzung im Regelfall auch dann eine vGA...