BGH Beschluss v. - 5 StR 274/08

Leitsatz

[1] Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

Gesetze: StPO § 126 Abs. 3; StPO § 126a Abs. 3; StPO § 275a Abs. 5

Instanzenzug: LG Dresden, vom

Gründe

Nachdem der Senat durch Urteil vom heutigen Tag den Antrag der Staatsanwaltschaft auf nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung zurückgewiesen hat, ist der Unterbringungsbefehl gemäß §§ 275a Abs. 5, 126a Abs. 3, 126 Abs. 3 StPO aufzuheben (vgl. BGH NJW 2008, 1684, 1685).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NJW 2008 S. 3010 Nr. 41
DAAAC-86665

1Nachschlagewerk: nein