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Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen nach den Änderungen durch das JStG 2008
Durch das Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008) hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2008 den Anwendungsbereich des Sondersteuerrechts bei der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen erheblich eingeschränkt. Der Sonderausgabenabzug beim Übernehmer sowie der korrespondierende Ansatz wiederkehrender Bezüge beim Empfänger und die mit der Vermögensübertragung verbundene Unentgeltlichkeit der Übertragung sind nur noch in ganz bestimmten Fällen möglich. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die neue Rechtslage.
Welche Änderungen sieht das JStG 2008 bei der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen vor?
Welche Einschränkungen sind bei GmbH-Anteilen eingetreten?
Welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen?
I. Einschränkungen bei der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen
1. Bisherige Behandlung
Nach der Rechtsprechung des BFH aus den Jahren 1990 und 2003 und dem sog. Renten-Erlass III konnten bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2007 gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge die am Versorgungsbedürfnis des Übergebers ausgerichteten Rentenzahlun...