Häusliches Arbeitszimmer in einem Mehrfamilienhaus - Mustereinspruch
Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.
Es ist zu fragen, ob es sich bei der Nutzung eines Raumes als Arbeitszimmer in einem Mehrfamilienhaus, welcher nicht auf der gleichen Etage wie die Privatwohnung liegt, um ein häusliches Arbeitszimmer i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b EStG handelt, wenn keine Verbindung mit den privaten Wohnräumen zu einer gemeinsamen Wohneinheit besteht.
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
HAAAC-86321