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FG Münster Urteil v. - 3 K 1892/07 Erb

Gesetze: AO § 227, ErbStG § 23

Erbschaft- und Schenkungsteuer:

Kein Erlass einer bestandskräftig festgesetzten Erbschaftsteuer auf eine laufende Renteneinnahme, die wegen Insolvenz des Rentenverpflichteten tatsächlich nicht mehr gezahlt wird

Leitsatz

Entscheidet sich der Empfänger einer vermächtnisweise gewährten Rente für eine wiederkehrende jährliche Besteuerung nach dem Jahreswert, so bleibt er zur Zahlung der Erbschaftsteuer auch dann verpflichtet, wenn der Vermächtnisverpflichtete insolvent wird und seine Rentenzahlungen einstellt. Ein Billigkeitserlass kommt nicht in Betracht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UVR 2008 S. 268 Nr. 9
OAAAC-85821

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Münster, Urteil v. 29.05.2008 - 3 K 1892/07 Erb

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