Abziehbarkeit der mit Dividenden in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Werbungskosten und Betriebsausgaben
Leitsatz
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob bei einer Betriebsaufspaltung die Aufwendungen einer Besitzgesellschaft für das der Betriebskapitalgesellschaft
unter Verzicht auf die Pachtzahlungen zur Nutzung überlassene Anlagevermögen gemäß § 3 c Abs. 2 EStG hälftig zu kürzen sind,
weil sie mit den dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden gewerblichen Erträgen aus der – zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen
der Gesellschafter der Besitzpersonengesellschaft gehörenden – Beteiligung an der Betriebskapitalgesellschaft in wirtschaftlichem
Zusammenhang stehen.
Der wirtschaftliche Zusammenhang kann bei summarischer Prüfung auch nicht daraus hergeleitet werden, dass der Verzicht auf
das Pachtentgelt unter Verlagerung der Erträge auf die Ebene der Kapitalgesellschaft zu einer Erhöhung des möglichen Ausschüttungspotentials
führt.
Bei der Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ist nicht isoliert auf das Besitzunternehmen
abzustellen.
Fundstelle(n): AAAAC-85804
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Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 19.04.2006 - 15 V 346/06 A (F)
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