Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung des Jahres 2005 keine vorweggenommenen Werbungskosten
Leitsatz
Der Gesetzgeber hat die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mit der gesetzlichen Neuregelung zum mit konstitutiver
Wirkung dem Bereich der SA zugewiesen.
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