BFH - V R 14/08 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: UStG 1999 § 2 Abs 2 Nr 2, UStG 1999 § 17 Abs 2
Rechtsfrage
1. Liegt im Falle einer Betriebsaufspaltung in eine Besitzgesellschaft und eine Betriebskapitalgesellschaft und Verpachtung des Betriebsvermögens von der Besitzgesellschaft an die Betriebsgesellschaft eine wirtschaftliche Eingliederung vor?
2. Ist es für die wirtschaftliche Eingliederung erforderlich, dass der Organträger alle bzw. sämtliche wesentlichen Betriebsgrundlagen der Organgesellschaft als Betriebskapitalgesellschaft zur Verfügung stellt?
3. Kann Uneinbringlichkeit im Sinne des § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG auch schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eintreten, wenn der Antrag des Insolvenzschuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der sachliche Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung gegeben sind?
4. Richtet sich der Vorsteuerberichtigungsanspruch des FA gegen den Organträger, wenn die Voraussetzungen für eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs noch zu einem Zeitpunkt eingetreten sind, zu dem das umsatzsteuerliche Organschaftsverhältnis bestanden hat?
5. Wirken sich etwaige vom Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Organgesellschaft noch vorgenommene Erfüllungshandlungen hinsichtlich schwebender Verträge für den gegen den Organträger gerichteten Vorsteuerberichtigungsanspruch noch in der Rechtssphäre der früheren Organgesellschaft aus, da sich Organträger und Organgesellschaft mit Beendigung der Organschaft umsatzsteuerlich in zwei selbständige Rechtssubjekte aufspalten?
Finanzielle Eingliederung; Insolvenz; Organschaft; Uneinbringlichkeit; Vorsteuerberichtigung
Fundstelle(n):
ZAAAC-85570