BFH - VIII R 23/08 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG §
22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa,
EStG § 22 Nr 1 S 3
Buchst a DBuchst bb,
GG Art 3 Abs 1,
EStG §
18
Rechtsfrage
1. Besteuerung einer durch freiwillige Versicherungspflicht und Nachentrichtung von Beiträgen begründeten Altersrente nach Neuregelung durch das Alterseinkünftegesetz: Liegt eine verfassungswidrige Mehrfachbesteuerung mit einem Besteuerungsanteil von 50 % vor, weil die Rentenbeiträge ausschließlich aus versteuertem Einkommen entrichtet wurden; ist diese Leibrente daher nur mit einem Ertragsanteil von 20 % zu versteuern?
2. Nichtanerkennung von Verlusten aus selbständiger Tätigkeit wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht: Ist die Gestellung eines Pkw durch den ehemaligen Arbeitgeber als Honorar für eine Beratertätigkeit des Revisionsklägers für seinen ehemaligen Arbeitgeber anzusehen?
Arbeitgeber; Ertragsanteil; Gewinnerzielungsabsicht; Kraftfahrzeug; Leibrente; Liebhaberei; Rentenbesteuerung; Selbständige Arbeit; Überlassung; Verfassung; Verlust
Fundstelle(n):
KAAAC-85562