Verlustverrechnung ohne Verlustfeststellungsverfahren - Kann der im Jahr 2002 erlittene - dem Finanzamt gegenüber nicht erklärte und deshalb im bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid für 2002 nicht berücksichtigte - Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. von § 23 EStG mit den im Jahr 2003 erzielten Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. von § 23 EStG ohne gesondertes Verlustfeststellungsverfahren gem. § 10d Abs. 4 EStG verrechnet werden oder bedarf es hierzu gem. § 52 Abs. 39 Satz 7 EStG 2007 i.V. mit § 23 Abs. 3 Satz 9 zweiter Halbsatz EStG 2007 einer gesonderten Feststellung des Verlustvortrags auf den gem. § 10d Abs. 4 EStG?
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